Von Nerges Azizi und Dana Schmalz Unter dem Titel „Rumours about Germany“ informiert das Auswärtige Amt seit Oktober 2017 über die Möglichkeiten, in Deutschland Schutz zu erhalten.
Von Nerges Azizi und Dana Schmalz Unter dem Titel „Rumours about Germany“ informiert das Auswärtige Amt seit Oktober 2017 über die Möglichkeiten, in Deutschland Schutz zu erhalten.
Der Beitrag Netzwerk Flüchtlingsforschung Newsletter Nr. 28, Dezember 2017 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
Aktuelle Berichte über Sklavenmärkte in Libyen, auf denen Asylsuchende und Migrant_innen verkauft wurden, haben zu einem Aufschrei unter Mitgliedstaaten der EU und AU sowie zu raschen Reaktionen geführt. Ob die versprochenen Maßnahmen jedoch im Sinne der Betroffenen sind, ist zu bezweifeln: besonders schutzbedürftige Asylsuchende werden in ihre Heimatländer zurückgeschickt, anstatt legalen Zugang zur EU zu erhalten.
Recent reports on migrant slave markets in Libya led to a joint outcry amongst EU and AU leaders and to quick hypocritical reactions: vulnerable asylum seekers are (planned to be) returned to their home countries instead of being granted access to Europe. Most asylum seekers are held in detention centers in Libya where their rights are violated on a large scale.
Der Beitrag Dokumentation der 2. Konferenz Netzwerk Flüchtlingsforschung erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
Von Clara Bünger und Robert Nestler Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat am 22. September 2017 in zwei Verfahren von syrischen Schutzsuchenden, die über die Türkei auf den ostägäischen Inseln eingereist waren, entschieden, dass die Türkei für sie ein sogenannter sicherer Drittstaat sei. Sie sind nach einer negativen Entscheidung der griechischen Asylbehörde bis vor das Oberste Verwaltungsgericht gezogen.
Ein Regimewechsel im westafrikanischen Gambia veranlasst die EU und Deutschland zur Hoffnung, gambische Migranten in großen Zahlen zur Rückkehr zu bewegen. Was für die Aufnahmeländer innenpolitisch vorerst attraktiv erscheint, erschwert die ohnehin herausfordernden notwendigen Reformen in Gambia und gefährdet damit die Bearbeitung von Fluchtursachen.
Der Beitrag Netzwerk Flüchtlingsforschung Newsletter 27, Oktober 2017 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
Von Nula Frei und Constantin Hruschka Die Maßnahmen der EU-Staaten (einzeln und kollektiv) zur Verhinderung irregulärer Migration und irregulärer Einreisen finden immer im Spannungsfeld mit den sich aus den völkerrechtlichen Refoulement-Verboten ergebenden Verpflichtungen statt.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 3. Oktober 2017 stellt fest, dass Rückschiebungen in der Grenzzone der spanischen Enklave Melilla nach Marokko gegen das Verbot der Kollektivausweisung verstoßen. Die Entscheidung ist bedeutsam, weil sie die Abgrenzung von legitimem Grenzschutz und konventionswidrigen Praktiken betrifft.
Libyen nutzt die Errichtung einer Such- und Rettungszone (SRZ) vor der Küste als Vorwand, um unter dem Deckmantel der Erfüllung internationaler Verpflichtungen private Seenotrettung zu verbannen . Dieses Vorgehen wird von der Europäischen Union nicht nur toleriert, sondern explizit gefördert und erleichtert.