Das Dublin-System regelt die Frage, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines im Dublin-Raum gestellten Asylantrags zuständig ist. Momentan sind 32 Staaten (die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) an diesem System beteiligt. „Dublin“ wurde im Laufe des letzten Jahrzehnts schon mehrfach für tot erklärt.