Anders als bei Texten und Bildern gibt es kaum ganze Spielfilme, die unter einer freien Lizenz stehen. Da stellt sich die Frage, ob sie gleichwohl ohne weiteres im Bildungskontext gezeigt werden können. Entscheidend dabei ist, wann eine Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Paul Klimpel. Der bloße Werkgenuss, etwa Musik zu hören oder einen Film zu sehen, ist urheberrechtlich nicht relevant.