Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Werke der angewandten Kunst und genießen somit keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt. Der Unterschied zwischen technisch-handwerklicher Gestaltung und künstlerischem Schaffen ist dabei wesentlich. Betim Neziraj zu Inhalt und Bedeutung des Urteils.