Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hasskriminalität und Hetze im Netz bekämpfen. Nach dem Mord an dem Politiker Walter Lübcke wurde es verschärft: Anbieter sozialer Netzwerke müssen strafrechtlich relevante Inhalte jetzt direkt an das BKA melden. Allerdings gehen Facebook und Google gerichtlich dagegen vor. Was bedeutet das für Betroffene, die Inhalte melden wollen?