Wer mit Creative-Commons-Lizenzen arbeitet, stolpert früher oder später über das Kürzel „NC“. Paul Klimpel erklärt den Lizenzbaustein, gibt Beispiele für sinnvolle Anwendungen und erläutert, warum von NC im OER-Kontext abzuraten ist.
Wer mit Creative-Commons-Lizenzen arbeitet, stolpert früher oder später über das Kürzel „NC“. Paul Klimpel erklärt den Lizenzbaustein, gibt Beispiele für sinnvolle Anwendungen und erläutert, warum von NC im OER-Kontext abzuraten ist.
Ob Wissenschaft oder Popkultur – Zitate sind überall! Wie regelt das Urheberrecht Zitate und worauf muss man beim Zitieren achten? Alles Wichtige zum Zitatrecht in diesem Text. Im privaten und professionellen Alltag sind wir permanent mit den Äußerungen anderer Personen konfrontiert. Dies umso mehr seit Voranschreiten der Digitalisierung, etwa in den Sozialen Medien, auf YouTube, in journalistischen oder wissenschaftlichen Texten.
Welche Rolle spielt das Plagiat in der Kunstwelt? Und was sagt das Urheberrecht dazu? Zur Diskussion dieser Fragen öffnete der „Salon zum Geistigen Eigentum“ wieder einmal seine Pforten. Betim Neziraj folgte der Einladung nach Berlin-Charlottenburg. Zum fünften Mal fand kürzlich der „Salon zum Geistigen Eigentum“ statt, eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe zu (urheber-)rechtlichen Themen.
Die VG Wort nimmt Urheberrechte bei Text- und Sprachwerken wahr. Auch wissenschaftliche Autor*innen profitieren von den Ausschüttungen. Freie Lizenzen und Open Access bedeuten nicht automatisch einen Verzicht auf Vergütungsansprüche. Felix Reda erklärt die Situation und zeigt, wie man dafür beim Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort vorgeht.
Zwischen Urheberin und Werk besteht eine enge Verbindung. Sie bleibt auch bei Verkauf des Werks bestehen. Dies kann zu Spannungen zwischen den Eigentumsrechten des Erwerbers und den Rechten der Urheberin führen. Betim Neziraj erläutert die Rechte und Pflichten beider Seiten bei Veräußerung des Werks. Verkauft eine Malerin ein Werk an einen Kunstliebhaber, so erwirbt dieser mit der Übertragung das Eigentum am physischen Kunstwerk.
Es ist ein Missverständnis, dass sich freie Lizenzen und Bezahlschranken („paywalls“) ausschließen. Genauso ist es erlaubt, dass ein frei lizenziertes Werk nur durch Registrierung zugänglich ist. Technische Kopierschutzmechanismen, die die Nutzung des Inhalts einschränken, widersprechen allerdings den CC-Lizenzbedingungen.
Das Urheberrecht gilt auch im Wahlkampf: Betim Neziraj gibt einen Überblick, was es bei der Übernahme von Reden, Plakaten und anderen politischen Inhalten urheberrechtlich zu beachten gilt – und wo gesetzliche Ausnahmen oder offene Lizenzen helfen. Am 9. Juni wird in Europa wieder gewählt. Parteien buhlen mit Wahlplakaten und öffentlichen Reden, gefüllt mit Versprechen aus ihren Wahlprogrammen, um die Aufmerksamkeit der Wähler*innen.
Die Grafikdesign-Plattform Canva bietet eine große Auswahl an Bildern, Grafiken, Schriftarten und weiteren Elementen zur Bearbeitung im Browser und anschließendem Download an. Die intuitive Bedienung und die oft kostenlosen Inhalte machen die Plattform bei Anwender*innen beliebt.
Die große Digitalkonferenz re:publica findet nächste Woche vom 27. bis 29. Mai in Berlin statt. iRights.info gibt Empfehlungen für das reichhaltige und vielversprechende Programm rund um die Themen Plattformen, Medien, (digitale) Fürsorge, Offenheit und Künstliche Intelligenz. „Who cares?“ – zu deutsch etwa: Wen interessiert’s? Aber auch: Wer übernimmt die Pflege?
Nach dem italienischen Kulturgüterschutzgesetz ist eine spezielle Verwaltungsabgabe zu zahlen, wenn historische Gebäude und Kunstwerke abgebildet werden. Ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts hat den kuriosen Gebührenforderungen nun endlich Grenzen gesetzt. Und das Kulturministerium in Rom ergänzte die Vorschrift immerhin um Ausnahmen für die Wissenschaft.