Auch bei Creative-Commons-Inhalten können Urheberrechte verletzt werden, wenn die Lizenzbedingungen missachtet werden. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln gibt weitere Hinweise, wann in solchen Fällen Schadensersatz verlangt werden kann. Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich kostenlos nutzen, ohne beim Urheber oder Rechteinhaber nachfragen zu müssen.