Der Bezahlsender Sky erhöht seine Preise . Darf er das, wie er will? Wie muss er Preissteigerungen begründen? Das erörtert Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Law-Blog und zitiert den Bundesgerichtshof, der 2007 erklärte: Der Kunde müsse erkennen können, bei welchen Kostengruppen eine Steigerung auf ihn umgelegt werden könne und wie die einzelnen Kostenelemente gewichtet seien.