Der Bundesverband der Musikindustrie vermeldet einen gerichtlichen Erfolg gegen einen Mitschneidedienst für Musikstreams bei Youtube und stellt diesen gewohnt reißerisch als Sieg gegen eine „illegale Downloadplattform“ dar. So weit, so üblich. Was ist dran? Foto: blondetpatrice, CC BY-ND Vorab: Auch in diesem Fall geht es erst einmal – wie so oft – nur um die Entscheidung eines Landgerichts.