In den USA verklagen mehrere große Verlage das Internet Archive, weil sie ihre Urheberrechte verletzt sehen. Das bedroht die Existenz des digitalen Archivs und kann neue Konflikte zwischen Verlagen und Bibliotheken um digitale Ausleihen schüren.
In den USA verklagen mehrere große Verlage das Internet Archive, weil sie ihre Urheberrechte verletzt sehen. Das bedroht die Existenz des digitalen Archivs und kann neue Konflikte zwischen Verlagen und Bibliotheken um digitale Ausleihen schüren.
Bei urheberrechtlichen Themen ist häufig von „Copyright“ die Rede. Doch gibt es zwischen dem Urheberrecht, wie man es in Deutschland kennt, und dem angloamerikanischen Copyright wichtige Unterschiede. Dieser Artikel zeigt einige davon auf, zum Beispiel in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Copyright-Vermerken.
Zwei US-Musiker stellen Milliarden algorithmisch erzeugte Pop-Melodien ins Internet und geben sie mit der „Public Domain Mark“ für immer frei. Ihre Ausgangspunkte waren gerichtliche Streits von Popstars um kurze Tonfolgen. Das spektakuläre Projekt heißt „All the Music“. Damien Riehl, US-amerikanischer Musiker und Jurist, stellte es vor rund vier Wochen bei einer TED-Konferenz in Minneapolis vor.
Im Rahmen einer sogenannten „Copyright-Week“ (Woche des Urheberrechts) stellt die US-amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF) sechs Prinzipien für eine neue Urheberrechts-Politik auf. Sie will damit das Urheberrecht in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit tragen und dazu beitragen, es an digitale Gegebenheiten anzupassen.
Das US-amerikanische Copyright-Prinzip des „Fair use“ erlaubt unter bestimmten Bedingungen, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Pamela Samuelson vom der Berkeley Law School hat das Prinzip in einem Workshop in Berlin vorgestellt. Das Fair-use-Modell kann dabei als Modell für eine europäische Urheberrechtsreform dienen.
Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die Open Knowledge Conference OKCon 2011. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag We are the Creators! halten.
Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht. Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS.
Dem kanadischen Urheberrechtsaktivisten Michael Geist verdanken wir den Hinweis auf einen tollen PDF-Comic von Gordon Duggan von der kanadischen Künstlervereinigung Appropriation Art: Der Comic zeichnet die Auseinandersetzung um die kanadische Urheberrechtsnovelle nach, die unter großem Druck von den USA (Michael Geist im Toronto Star) entstanden ist. Die Zitate der “handelnden” Personen sind samt und sonders zu den Quellen verlinkt.