Mehr Demokratie bei der Vergabe, mehr Transparenz: Die Stellungnahmen von Branchenverbänden und Interessenvertretern zur Verwertungsrichtlinie der EU haben einiges gemeinsam. Andere Punkte jedoch sind umstritten, nicht zuletzt die Frage nach der Hinterlegungspflicht. Bis April 2016 muss die Bundesregierung die „Verwertungsrichtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt haben.