Für Musiknoten gilt im Urheberrecht ein Kopierverbot. So die häufige Annahme. Doch stimmt das so pauschal überhaupt? Welche Ausnahmen gibt es von dieser Annahme? Das erklärt Paul Klimpel in diesem Text. Das Urheberrecht erlaubt zwar in bestimmten Konstellationen, Kopien zu machen – etwa zu für den Privatgebrauch oder zu Bildungszwecken – nimmt Noten aber von dieser gesetzlichen Erlaubnis aus.