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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Redaktion iRights.info

iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat für die deutsche UNESCO-Kommission einen Leitfaden zum Einsatz von Open-Content-Lizenzen erstellt. Er informiert umfangreich über die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern, die freie Lizenzen einsetzen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Creative-Commons-Lizenzen. Der Leitfaden kann als PDF heruntergeladen werden.

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Author telemedicus.info

Universal und ein Sony-Konsortium übernehmen EMI, auch Domainverwalter können markenrechtlich haftbar sein, der Patentstreit zwischen Samsung und Apple geht weiter. Das und mehr im Wochenrückblick. Traditionslabel EMI wird geteilt Das viertgrößte Majorlabel der Welt, EMI, wird aufgeteilt. Der Musikkonzern war Anfang 2011 so tief in die Schulden gerutscht, dass er von der Citigroup-Bank übernommen werden musste, die ihn nun verkauft.

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Author telemedicus.info

Der Bundesgerichtshof bestätigt den GEMA-Satz für Freiluftveranstaltungen, der Bundestag verabschiedete die TKG-Novelle, der BGH legt eine Prüfprozedur für Bloghoster fest. Das und mehr im Wochenrückblick. BGH bestätigt GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten Die GEMA darf Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen.

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Author telemedicus.info

CDU und DJV streiten um Fair use, Schadensersatz bei illegalem Filesharing könnte bald neu berechnet werden, Peter Altmeier schreibt programmatisch über Netzpolitik. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Vertreter von CDU/CSU fordern „faires Urheberrecht” +++ Wandel bei der Rechtsprechung in Köln in Sachen Filesharing?

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Author telemedicus.info

Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick.   +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen   +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab“

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Author telemedicus.info

Die Staatsanwaltschaft Dresden kann kino.to-Nachahmer nicht verfolgen, die Bundesregierung präsentiert die Button-Lösung für Internet-Geschäfte, der Streit, der Datenschützer-Streit um den Like-Button geht weiter. Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen Die Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen die Nachfolgerportale von Kino.to vorgehen.

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Author Philipp Otto

Der Redaktion von iRights.info wurde ein bislang unveröffentlichtes Gutachten zum Leistungsschutzrecht für Verlage zugespielt. Erstellt wurde es bereits im April 2009 vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Warum das Gutachten „Leistungsschutzrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen im Zeitalter der Digitalisierung" bislang weder extern noch intern publiziert wurde, ist unklar.