In der unendlich verwickelten Geschichte der Redtube-Abmahnungen gibt es heute eine weitere Wendung: Wie das Landgericht Köln mitteilt (PDF), hat es den Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Herausgabe ihrer Nutzerdaten vom Internetprovider in vier Fällen stattgegeben. Die Nutzerdaten zu den IP-Adressen hätten also nicht herausgegeben werden dürfen.