Der Europäische Gerichtshof erlaubt urheberrechtlich das Einbetten fremder Inhalte, Ermittler gehen gegen mutmaßliche kinox.to-Betreiber vor, Verlage in der VG Media erlauben Google, Snippets gratis anzuzeigen.
Der Europäische Gerichtshof erlaubt urheberrechtlich das Einbetten fremder Inhalte, Ermittler gehen gegen mutmaßliche kinox.to-Betreiber vor, Verlage in der VG Media erlauben Google, Snippets gratis anzuzeigen.
Wer einen fremden Inhalt wie etwa ein Video woanders einbettet, muss im Normalfall wohl nicht mehr fürchten, damit eventuell Urheberrechte zu verletzen. Das ergibt sich einem Bericht zufolge aus einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Meldung der Kanzlei „Knies & Albrecht“ beschlossen, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel nicht in Urheberrechte eingreift.
Die kanadischen Netzaktivisten von „Open Media“ stellen unter dem Titel „Unsere digitale Zukunft“ eine crowdbasierte politische Vision zur Freiheit im Netz vor.
Alle reden von „Big Data“, die Technologien dahinter sind aber keine neue Erfindung, so die Unternehmerin Yvonne Hofstetter im iRights.info-Interview. „Datenfusion“ ist etwa in der militärischen Anwendung schon lange bekannt. Neu aber ist, dass sie zunehmend alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringt. Einer Offenlegung von Algorithmen steht Hofstetter skeptisch gegenüber, fordert aber stärkere Kontrollmechanismen.
Damit wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich werden, müssen Autoren häufig Publikationsgebühren an die Rechteinhaber zahlen. Für finanzielle Unterstützung sorgen Publikationsfonds. Wie sich solche Fonds planen und aufbauen lassen, erläutert eine neue „Handreichung“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen.
Google hat vergangenen Donnerstag einen neuen Bericht veröffentlicht, der Maßnahmen des Unternehmens gegen „Piraterie“ im vergangenen Jahr vorstellt. So testet Google dem Bericht zufolge weitere Änderungen an der Suche, denen gemeinsam ist, dass sie Nutzer eher auf legale als auf illegale Angebote führen sollen, wenn sie etwa nach Filmen oder Musik suchen.
Der EU-Ministerrat will einen „risikobasierten Ansatz“ bei der Datenschutz-Grundverordnung, der Bundestag beschließt eine Reform der Antiterrordatei, das Verwaltungsgericht Köln erklärt den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Außerdem im Wochenrückblick: Neuer TPP-Entwurf, kleine Suchmaschinen im Fokus des Leistungsschutzrechts, Namensrechte bei Domains, Kanzleramt droht NSA-Aufklärern, neues Gesetz zu „Rachepornos“ in Großbritannien.
Was, schon 10 Jahre? Kinder, wie die Zeit vergeht! Am 2. August 2004 war in Deutschland die Sondersteuer auf Alkopops in Kraft getreten, die handelsübliche 275-Milliliter-Flaschen um 85 Cent verteuerte (zuzüglich Mehrwertsteuer). Sie sollte die Getränke für Jugendliche unattraktiver machen. Eine Woche später, am 10. August 2004, ging als Antwort darauf die Mate-Promotion-Plattform netzpolitik.org ans Netz.
Wie die Financial Times (hinter einer Paywall) berichtet, hat Youtube bislang eine Milliarde Dollar an Rechteinhaber ausgezahlt, die am Monetarisierungsprogramm von Content-ID teilnehmen. Etwa 5.000 Rechteinhaber sollen den Angaben der FT zufolge beim Content-ID-Programm mitmachen.
Rund 25.000 Kopien aus Zeitschriften verschicken die Bibliothekare der ETH Zürich jährlich, auch als PDF-Dateien an Hochschul-Externe. Dagegen klagen Zeitschriftenverleger. Beim Rechtsstreit zur Bibliothekskopie geht es letztlich um die Frage, wie der Zugang zu wissenschaftlichem Wissen organisiert wird. Ein System unter alleiniger Regie der Verlage würde den Zugang erschweren und die langfristige Verfügbarkeit gefährden.
In eigener Sache: Wenn Museen, Bibliotheken und Archive ihre Bestände digitalisieren, müssen sie ermitteln, ob sie die digitalen Inhalte auch online zugänglich machen dürfen.