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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Das Landgericht Berlin erklärt Klauseln in Googles AGB und Datenschutzbestimmungen für unwirksam, die angestrebten Ziele der Koalition in der Netzpolitik werden klarer, EU-Berichterstatter Dimitrios Droutsas sieht die Datenschutz-Grundverordnung auf der Kippe. Außerdem im Wochenrückblick: E-Mails von EU-Parlamentariern gehackt, Likebutton bei öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlicher Jugendkanal.

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Author David Pachali

Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Streit über Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gewonnen: Das Gericht hat eine Reihe von Klauseln für rechtswidrig erklärt, weil sie zu schwammig sind und Nutzer unzulässig benachteiligten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, geht es bei den fraglichen Klauseln unter anderem um Standortdaten und die Zusammenführung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste.

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Author Gerhard Pfennig

Im Rechtsstreit darüber, ob die Verwertungsgesellschaft VG Wort einen pauschalen Anteil für Verleger von seinen Tantiemen abziehen darf, hat der Kläger Martin Vogel auch in zweiter Instanz gewonnen. Das rührt an den Fundamenten der VG Wort. Im Gastbeitrag verteidigt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, die gemeinsame Rechtewahrnehmung. 1. Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist nicht rechtskräftig.

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Author David Pachali

Was bei Facebook schon länger üblich ist, führt auch Google jetzt ein: soziale Reklame. Heute treten dafür neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Während die sogenannten „sozialen Empfehlungen“ automatisch aktiviert sind, müssen Nutzer Anzeigen mit diesen erst zustimmen. Wer ein Google-Plus-Profil besitzt und damit zum Beispiel ein Restaurant bewertet, kann bei den Diensten des Unternehmens nun auch zum Werbeträger werden.

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Author Alexander Wragge

Der Rechtsstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt die Konstruktion der VG Wort in Frage. Mögliche Rückzahlungen an die Autoren bleiben ungewiss. Sicher ist: Der Streit wird sich noch Jahre hinziehen. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen. Bereits in zweiter Instanz haben Gerichte entschieden: Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig.

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Author Henry Steinhau

Mit einer kürzlich durchgeführten Änderung bei den Privatsphäre-Einstellungen für Nutzer zwischen 13 und 17 Jahren sorgt Facebook für Kritik. Datenschützer vermuten dahinter Vermarktungsstrategien auf Kosten des Jugendschutzes. Demnach können Facebook-Mitglieder, die zwischen 13 und 17 Jahren alt sind, ihre Einträge öffentlich sichtbar machen, also für alle (derzeit etwa eine Milliarde) Facebook-Nutzer weltweit.

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Author Henry Steinhau

Die VG Wort darf nicht allen Urhebern einen pauschalen Verlegeranteil von ihren Tantiemen abziehen. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht München heute dem Urheberrechtsexperten und Autor Martin Vogel in zweiter Instanz Recht. Das Gericht entschied: der Verlegeranteil wäre nur dann berechtigt, wenn die Urheber den Verlagen die entsprechenden Ansprüche zuvor abgetreten haben. Das war bei Vogel nicht der Fall.

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Author Matthias Spielkamp

„Wir haben entschieden, dass das jetzt die gesellschaftlichen Regeln sind, also haben wir sie umgesetzt“ – mit diesem berühmt gewordenen Satz rechtfertigte Facebook-CEO Mark Zuckerberg vor inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren, am 9. Januar 2010, die bis dahin größten Änderungen der Facebook-Nutzungsbedingungen.

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Author Henry Steinhau

Das neue „Gütesiegel“, mit dem die Musikindustrie legal agierende Online-Musik-Anbieter kennzeichnet, ist ein richtiger Schritt. Nur ist es mindestens einer zu wenig –  denn es muss nicht nur um „Fair Trade“ bei Musik gehen, sondern auch um „Fair Treat“ für Musiker. Ein Kommentar von Henry Steinhau. „Play Fair. Pay Fair“ sagt das blaue Signet.

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Author David Pachali

Die Nutzungsbedingungen und der Umgang mit Nutzerdaten sind bei vielen E-Book-Portalen kritisch. Das geht aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest hervor, die zehn Anbieter unter die Lupe genommen hat. Amazons Kindle-Shop kosteten die Mängel in den AGB sogar den sonst erreichten Testsieg.