Unter dieser Überschrift ist bei der “Interessenvertretung der Medienschaffenden” connex.av ein Artikel erschienen. Schön, mag man meinen, wenn so viel Einigkeit herrscht. Es geht um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage oder “Hinweise” aka “Warnlogos” zur “Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern” bei Urheberrechtsverletzungen.