Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bibliotheken Bücher digitalisieren dürfen, um sie auf elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen. Zudem darf das Gesetz Leseplatz-Nutzern das Ausdrucken sowie eine Kopie solcher Werke auf Speichermedien erlauben. Das letzte Wort in der Sache hat nun der Bundesgerichtshof.