Wenn die VG Wort Vergütungen fürs Kopieren verteilt, darf sie das Geld für Autoren nicht schmälern, indem sie pauschal die Hälfte an Verlage überweist. Der Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft ist damit hinfällig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Darf die VG Wort das Geld aus Kopierabgaben pauschal zwischen Urhebern und Verlagen aufteilen? Es geht um Millionen in dem seit 2011 währenden Streit.