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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author David Pachali

Bibliotheken dürfen ihre Bestände auch ohne Erlaubnis der Verlage digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass sie diese auch zum Ausdrucken und Speichern anbieten dürfen. Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat er eine Klage des Eugen-Ulmer-Verlags gegen die Technische Universität Darmstadt heute insgesamt abgewiesen.

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Author Henry Steinhau

Die Macher der Cultural Commons Collecting Society (C3S) arbeiten am Aufbau einer GEMA-Alternative. Nun kündigte die neue Verwertungsgesellschaft an, auch ein neues System zur Verteilung von Spenden zu entwickeln. Im iRights.info-Interview erläutert C3S-Direktor Meik Michalke, was man damit bezweckt und wie das System aussehen soll.

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Author David Pachali

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine neue Entscheidung zum Weiterverkauf von E-Books und Hörbuch-Downloads getroffen. Verbraucherschützer konnten sich nicht damit durchsetzen, Weiterverkaufs-Verbote für ungültig erklären zu lassen. Das Oberlandesgericht hat demnach die Berufung von Verbraucherschützern gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen, da keine Erfolgsaussichten bestünden.

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Author David Pachali

Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich relativ leicht weiterverwenden, da man Urheberrechte nicht extra abklären muss. Technisch aber kann es dennoch mühselig werden. iRights.info hat fünf Werkzeuge ausprobiert, die versprechen, das zu erleichtern.

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Author David Pachali

Der Musikkabarettist Thomas Pigor greift in „Brecht haben“ den Streit um eine „Baal“-Inszenierung von Frank Castorf auf, die der Suhrkamp-Verlag als unautorisierte Bearbeitung des Dramas von Bertolt Brecht ansah und vor Gericht brachte. Im Februar haben sich der Verlag als Vertreter der Brecht-Erben und das Münchner Residenztheater dann auf einen Vergleich geeinigt: Die Inszenierung darf nur noch zwei Mal aufgeführt werden. Anders ab dem 1.

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Author David Pachali

Wie Flickr in seinem Blog bekannt gibt, können die Nutzer der Fotoplattform jetzt Bilder als gemeinfrei ausweisen. Der Dienst von Yahoo führt dafür zwei neue Auszeichnungen ein. Die Markierung als „ Public Domain “ entspricht im Großen und Ganzen dem deutschen Konzept der Gemeinfreiheit und ist vor allem für solche Werke gedacht, an denen keine Urheber- oder andere Schutzrechte mehr bestehen, weil sie abgelaufen sind.

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Author Henry Steinhau

Was würde ein Grundeinkommen für kreative Arbeitet bedeuten? So lautet eine der Ausgangsfragen einer Veranstaltung, die im Rahmen der Reihe „ABC des freien Wissens“ am kommenden Donnerstag, dem 26. März, bei Wikimedia in Berlin stattfindet.

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Author Torsten Kleinz

In wenigen Jahren hat es der Werbeblocker Adblock Plus zum mächtigen Gegner von Internetbranche, Verlagen und Fernsehsendern geschafft. Medienunternehmen beklagen große Einnahmeverluste durch den Dienst, der ein Geschäftsmodell eigener Art um Online-Werbung entwickelt hat. Erst nach langem Zögern ziehen sie gegen den Kölner Anbieter Eyeo vor Gericht. Internet-Werbeblocker sind nichts Neues.