Bibliotheken dürfen ihre Bestände auch ohne Erlaubnis der Verlage digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass sie diese auch zum Ausdrucken und Speichern anbieten dürfen. Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat er eine Klage des Eugen-Ulmer-Verlags gegen die Technische Universität Darmstadt heute insgesamt abgewiesen.