Wer ein WLAN betreibt, muss unter Umständen verhindern, dass Rechtsverletzungen darüber stattfinden. Zwar wurde die Störerhaftung für öffentliche WLAN-Netze weitestgehend abgeschafft, doch noch sind nicht alle offenen Fragen geklärt. Wie können sich Anschlussinhaber absichern, welche Pflichten können sie weiterhin treffen?