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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA: Endfassung vorgelegt Das internationale Antipiraterieabkommen „ACTA“ ist am vergangenen Wochenende in Sydney von den Verhandlungspartnern in seiner endgültigen Fassung vorgelegt worden.

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Author David Pachali

Heute hat Verdi das aktuelle Positionspapier zum Urheberrecht auch offiziell veröffentlicht und online gestellt. Unter anderem wegen der etwas wirren Warnschild-Idee und der impliziten Forderung nach Netzüberwachung machte es ja bereits die Runde.

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Author Till Kreutzer

Welche Maßnahmen sind notwendig, um das Urheberrecht zu einem zentralen Regelungsprinzip für die digitale Wissensgesellschaft weiterzuentwickeln? Eine zukunftsgerichtete Betrachtung kann nicht nur bei „Körben“ ansetzen oder sich der Auslegung von EU-Richtlinien oder völkerrechtlichen Verträgen widmen. Statt ständigen Umbauarbeiten im bestehenden System benötigen wir eine grundlegende Revision des Fundaments: der Theorie vom geistigen Eigentum.

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Author Matthias Spielkamp

In eigener Sache: Gerade in Zeiten des Web 2.0, wo jeder Inhalte ins Internet einstellen und „mitmachen“ kann, muss betont werden, dass das Internet kein Rechtsfreier Raum ist und nicht alles, was geht, auch erlaubt ist. Gemeinsam stellen iRights.info und klicksafe deshalb ab heute im Rahmen einer Themenreihe Informationen zu rechtlichen Fragen im Netz zur Verfügung.

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Author Matthias Spielkamp

Die Präsentation habe ich zwar nicht gezeigt, weil der Moderator keine Präsentationen vorgesehen hatte, aber ich habe sie dann natürlich als Grundlage meines Kurzvortrags genutzt. The post Meine Präsentation für die internationale Urheberrechtskonferenz des BMJ in Berlin appeared first on iRights.info.

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Author Matthias Spielkamp

Reto Hilty ist Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und meint, dass man zwischen den Rechten der Urheber und denen der Rechteverwerter unterscheiden muss. Er setzt sich für eine differenzierte Abwägung der Interessen der Urheber, Verwerter und der Allgemeinheit ein. Prof.

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Author Robert A. Gehring

Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht gestern berichtete, hat das Berliner Kammergericht in einem Prozeß um die unerlaubte Veröffentlichung zweier Briefe von Grass durch die FAZ gegen die Zeitung entschieden. Nach § 12 des Urheberrechtsgesetzes gilt: Da die Briefe zuvor nicht veröffentlicht worden waren, durfte die FAZ sie auch nicht ohne Grass’ Zustimmung abdrucken.