So nötig eine EU-Urheberrechtsreform war, so wenig stärkt die neue Richtlinie die Position der allermeisten Urheber*innen. Verlegerbeteiligung, Leistungsschutzrecht und Lizenzierungspflicht bedienen die Interessen der Verwerter. Diese dominieren die Verwertungsgesellschaften und bestimmen in Verträgen und Verteilungsplänen, wie wenig von Lizenzzahlungen und Vergütungen bei Urheber*innen ankommt.