Der Rechtsstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt die Konstruktion der VG Wort in Frage. Mögliche Rückzahlungen an die Autoren bleiben ungewiss. Sicher ist: Der Streit wird sich noch Jahre hinziehen. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen. Bereits in zweiter Instanz haben Gerichte entschieden: Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig.