Wie Matthias Spielkamp hier bereits gemeldet hat: 0,8% Beteiligung am Nettoladenpreis eines Hardcovers, 0,4% am Taschenbuch, zu zahlen ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren – diese Beteiligungssätze hat der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil als “angemessene Vergütung” für literarische Übersetzer bestimmt.