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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Matthias Spielkamp

Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht. Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier.

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Author Ilja Braun

Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen.

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Author Valie Djordjevic

OLG Frankfurt schränkt den Paragraph 52b weiter ein Ein viel disktutiertes Thema in den wissenschaftlichen Gemeinschaften und Bibliotheken in den letzten zwei Wochen war das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall Ulmer Verlag gegen die Landes- und Universitätsbibliothek Darmstadt, das am 24. November gefallen ist.

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Author Ilja Braun

Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden.

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Author Matthias Spielkamp

Am 2. Oktober werden wir (iRights.info) zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut in Berlin eine große Tagung zum Google-Book-Settlement und seinen Auswirkungen veranstalten. Hier die Ankündigung: Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens Es lohnt also, sich den 2. Oktober frei zu halten.

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Author Till Kreutzer

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen.

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Author Robert A. Gehring

Die Chefin der British Library, Lynne Brindley, fordert größere Anstrengungen zur Archivierung digitaler Dokumente zur Zeitgeschichte. Andernfalls droht in absehbarer Zukunft ein digitaler Gedächtnisschwund von tragischem Ausmaß. George W. Bush ist spurlos verschwunden. Das gilt jedenfalls für die Website des Weißen Hauses.