Kopierschutzsysteme bei Spielekonsolen dürfen Nutzer dann umgehen, wenn das nicht für jene rechtswidrigen Handlungen passiert, die sie verhindern sollen. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Ausgangspunkt für das Urteil war eine Klage des Spielkonsolenherstellers Nintendo gegen die italienische Vertriebsfirma PC Box.