Ein Zusammenschluss von Vertreter*innen aus Wissenschaft, Recht und Wirtschaft will rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Coronapandemie abbauen – mit einer neuen, auf die Krise zugeschnittenen Open-Content-Lizenz.
Ein Zusammenschluss von Vertreter*innen aus Wissenschaft, Recht und Wirtschaft will rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Coronapandemie abbauen – mit einer neuen, auf die Krise zugeschnittenen Open-Content-Lizenz.
Unter der Überschrift „Reden wir offen … “ startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ende November eine kleine Reihe von Audio-Podcasts, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen befasst. Open Access sei die „Publikationsform der Zukunft“ – so leitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seine dreiteiligen Audiopodcast-Reihe zum Thema ein.
In Wissenschaft und Forschung entstehen große Datenmengen, die in der Regel in Datenbanken abgelegt sind. Bloße Daten und Fakten sind zwar nicht urheberrechtlich geschützt, doch Verträge oder Datenschutzgesetze können ihre Nutzung einschränken. Für Datenbanken hingegen lässt sich das Urheberrecht anwenden. Eine häufig auftretende Frage ist, ob Forschungsdaten als solche urheberrechtlich (oder durch andere Rechte) geschützt sind.
Immer mehr wissenschaftlich Arbeitende wollen ihre Forschungsergebnisse unter einer freien Lizenz offen zur Verfügung stellen und veröffentlichen. Ein neuer Leitfaden erläutert die rechtlichen Fragen, die sich in Einrichtungen und bei Verlagen bei „Open Science“ stellen.
Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe: Zum achten Mal versammelt die internationale Konferenz „Zugang gestalten““ Experten aus Museen, Archiven und Bibliotheken. Sie untersuchen die die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, wie das kulturelle Erbe in Europa zugänglich gemacht werden kann. Die Konferenz findet vom 25. und 26. Oktober im Hamburger Bahnhof in Berlin statt.
Digitale Sammlungen machen das kulturelle Erbe zugänglich und bilden eine Grundlage für computergestützte Auswertungen in den Geistes- und Kulturwissenschaften. Lisa Klaffki, Stefan Schmunk und Thomas Stäcker über den Stand der Dinge bei der Digitalisierung von Kulturgut und ihre Schlussfolgerungen daraus. Bibliotheken digitalisieren Kulturgut.
Ein neues Buch erläutert, was offene Lehr- und Lernmaterialien sind und wie man sie verwenden kann. „Freie Unterrichtsmaterialien“ von Jöran Muuß-Merholz bietet alltagsnahe Erläuterungen und komprimiertes Grundwissen. Unergiebige und ideologisch geprägte Debatten stellt es zurück. Gut so. Mit dem jetzt erschienenen Buch „Freie Unterrichtsmaterialien“ wendet sich der Pädagoge Jöran Muuß-Merholz vor allem an Lehrerinnen und Lehrer.
Welche Teile des Webs sollen für zukünftige Generationen archiviert werden? Das erkundet derzeit die Deutsche Nationalbibliothek und befragt Internetnutzer. Im Interview spricht Vizedirektorin Ute Schwens über den Stand der Dinge bei der Webarchivierung und die Auswirkungen des neuen Urheberrechts. iRights.info: Die Deutsche Nationalbibliothek ist so etwas wie das Gedächtnis der Nation.
In eigener Sache: Über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Digitalisierungsprojekten von Museen, Archiven und Bibliotheken informiert eine Broschüre. Die vierte, überarbeitete Auflage behandelt auch die jüngsten Gesetzesreformen am Urheberrecht.
In eigener Sache: Auf der Konferenz „Zugang gestalten!“ diskutierten Fachleute aus Museen, Archiven und Bibliotheken über Zusammenarbeit bei der Digitalisierung des Kulturguts. Videos der Konferenz sind jetzt verfügbar. Die Keynote der Konferenz, die am 19. und 20. Oktober in Frankfurt/Main stattfand, hielt Jens Nymand-Christensen, bei der Europäischen Kommission in der Generaldirektion Bildung und Kultur tätig.