Der Streit zwischen GEMA und Youtube wird an mehreren Fronten geführt: Im Streit um die Vergütung pro Stream verliert die GEMA am Landgericht München. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt, dass Youtube als Störer haftet. Ein Überblick.
Der Streit zwischen GEMA und Youtube wird an mehreren Fronten geführt: Im Streit um die Vergütung pro Stream verliert die GEMA am Landgericht München. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt, dass Youtube als Störer haftet. Ein Überblick.
Zum heutigen 1. Juli hat sich Paypal neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gegeben. Einer der Hintergründe der Änderungen: Ebay und Paypal werden getrennt und eigenständige Unternehmen, wie das Handelsblatt im Mai berichtete. Paypal ist der Ansicht, dass die neuen AGB automatisch wirksam werden, wenn der Nutzer ihnen nicht widersprochen hat – was sich aber auch bezweifeln ließe.
„EU verbietet Selfies vor Gebäuden“: Solche und ähnliche Nachrichten erwecken den Eindruck, regelungswütige Brüsseler Bürokraten hätten wieder einmal zugeschlagen. iRights.info hat Fragen und Antworten zusammengestellt, die dabei helfen sollen, die aktuelle Diskussion und mögliche Gefahren für die Panoramafreiheit besser einschätzen zu können.
Mit Verzögerung wurden die Jugendschutzbehörden auf E-Books aufmerksam. Der Buchhandel sucht nun nach Möglichkeiten, den Handel kindersicher zu machen. Ausgerechnet das Börsenblatt, das Branchenblatt des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, ließ vor kurzem eine Bombe platzen.
Über Rechtsfragen bei E-Learning und digitaler Lehre informiert ein Praxis-Leitfaden, der nun in überarbeiteter und erweiterter Fassung erschienen ist. Er richtet sich an Institutionen im E-Learning-Bereich und Hochschulmitarbeiter, die – ohne Juristen zu sein – mit der Konzeption, Erstellung oder Verwertung von E-Learning-Materialien befasst sind.
Amazon hat angekündigt, ein neues Vergütungsmodell für manche seiner E-Book-Dienste einzuführen: Autoren sollen ab dem 1. Juli pro gelesener Seite bezahlt werden. Das betrifft das Flatrate-Abo „Kindle Unlimited“ und den Leihdienst „Kindle Owner’s Lending Library“ für Premium-Kunden. Voraussetzung: Die Autoren nehmen am Programm „KDP Select“ teil, Amazons Plattform für Selfpublisher. Für klassische Verlage gilt das Modell also nicht.
Darf die Verwertungsgesellschaft VG Wort den Autoren pauschal Tantiemen abziehen und an Verleger geben? Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat ein Plädoyer veröffentlicht, das für den Streit relevant ist. Vergütungen zum Nachteil der Autoren hält er für unzulässig, doch wie die Sache ausgeht, ist noch nicht ausgemacht.
Mit 23 zu 2 Stimmen stimmte heute der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für einen Bericht der Abgeordneten Julia Reda zum Urheberrecht. Der Ausschuss wandte sich gegen ein europäisches Presse-Leistungsschutzrecht und bestimmte Formen des Geoblockings. Eine EU-weite Panoramafreiheit und ein erweitertes Zitatrecht für Bilder und Videos schafften es nicht in den Bericht.
Eine gemischte Bilanz bei der jetzt in Österreich vorgelegten Urheberrechtsnovelle zieht Joachim Losehand für den Bildungsbereich: Besonders das Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler hat Mängel, dennoch kann die Reform manche Fortschritte im Detail bringen.Man kann und darf der Urheberrechts-Novelle aus dem österreichischen Justizministerium vorwerfen, dass alles darin ungenügend ist.
Wenn Lehr- und Lernmaterialien als „Open Educational Resources“ freigegeben sind, können Lehrer, Schüler und Bildungseinrichtungen sie leichter weiterverwenden. Einige Bedingungen gibt es jedoch auch dabei zu beachten. Eine FAQ zur richtigen Verwendung der freien Lizenzen.
Ein Rechtsstreit über die Verwendung von „Tim und Struppi“-Ausschnitten hat eine unerwartete Wendung genommen. Darauf macht das Comicmagazin „The Beat“ aufmerksam. 1983 starb der Comiczeichner und Tim-und-Struppi-Schöpfer Hergé ; heute verwaltet eine nach ihm benannte Stiftung den Nachlass im Namen der Erben. Das angegliederte Unternehmen Moulinsart vermarktet die Figuren eifrig.