Neben den Rechten der Urheber kennt das Urheberrechtsgesetz sogenannte verwandte Schutzrechte. Sie wurden eingeführt, um die wirtschaftliche Leistung der Hersteller von Tonträgern, Lichtbildern und Filmaufnahmen zu schützen. Mit der Digitalisierung sinken solche Kosten immer weiter – dennoch werden Leistungsschutzrechte ausgeweitet, so Marion Goller.