Wissenschaftler tun sich oft noch schwer damit, ihren Lesern (oder Nutzern) Rechte einzuräumen, die über das reine Rezipieren (oder Konsumieren) ihrer Texte hinaus gehen – sogar wenn sie diese Open Access publizieren.
Wissenschaftler tun sich oft noch schwer damit, ihren Lesern (oder Nutzern) Rechte einzuräumen, die über das reine Rezipieren (oder Konsumieren) ihrer Texte hinaus gehen – sogar wenn sie diese Open Access publizieren.
Dies wurde in Deutschland anscheinend kaum bekannt: Vor einigen Tagen entfernte das Wissenschaftlernetzwerk Academia.edu auf Aufforderung des Wissenschaftsverlags Elsevier Artikel von seinem Server, die Autoren als Acadamia-Nutzer dort im Open Access verfügbar gemacht hatten.
Der Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz (LHG) in Baden-Württemberg hat es in sich. Dort findet sich unter dem zu reformierenden §44 Abs.
Nicht nur die Begutachtung wissenschaftlicher Anträge zur Forschungsförderung und die Einreichung von Artikeln zur Publikation in Journalen haben Gemeinsamkeiten. Forschungsförderung und Publikationen zeigen auch beide den sogenannten Matthäus-Effekt: “Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe;