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Gemeinschaftsblog zu wissenschaftlicher Kommunikation im Netz.
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Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Einige der Parteien adressieren das Thema Open Science in ihren Wahlprogrammen. Hier einige Auszüge aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Fokus auf die Themenfelder Open Access, offene Forschungsdaten und das Wissenschaftsurheberrecht.

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Eine Studie von Swissuniviersities und des Schweizer Nationalfonds (SNF) hat erstmals die aktuellen Kosten von Schweizer Hochschulen im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Publizieren untersucht und Modelle zur Transformation zu Open Access aufgearbeitet. Die Studie wurde durch die Beratungsfirma CEPA in Zusammenarbeit mit John Houghton durchgeführt.

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Die Studie “Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht”, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Justus Haucap, Ina Loebert, Gerald Spindler und Susanne Thorwarth erstellt wurde, ist jetzt online. Die Studie beziffert u. a. die Ausgaben der wissenschaftlichen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft in Deutschland.

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Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar.

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Anlässlich der Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) fordert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung auf, “zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen.” Auszug aus der Pressemitteilung (PDF): Im Juni hat die Rechtsprofessorin Katharina de la Durantaye im Auftrag des BMBF eine umfangreiche

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Die deutschen Wissenschaftsorganisationen haben heute einen “Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft” veröffentlicht. In diesem heißt es: In dem Appell wird darüber hinaus auch die Empfehlung zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen gegeben. Dabei werden für unterschiedliche Publikationstypen (z. B. Textpublikationen, wissenschaftlicher Software, Metadaten) relevante Lizenzen erwähnt.

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Schon seit 2012 weiss man, dass von Elsevier, Springer und Thieme Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht wurde. Wie es aber weiterging war weitgehend unklar, insbesondere da die ETH-Bibliothek es tunlichst vermeidet, den Konflikt an die grosse Glocke zu hängen. Am 7. April 2014 fand am Handelsgericht des Kanton Zürich die Gerichtsverhandlung statt.