Deutsche Verwaltungsgerichte sprechen syrischen Wehrdienstentziehern zunehmend den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention ab. Die Entscheidungen beruhen auf einer Entpolitisierung der Geflüchteten, die einhergeht mit einer Rationalisierung und teilweisen Aufwertung des Assad-Regimes.