Der Beitrag Netzwerk Fluchtforschung Newsletter Nr. 33, Oktober 2018 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
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von Miriam Schader, Tim Rohmann und Sybille Münch Seit August 2018 läuft die Pilotphase der zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Zentren), die sich an den bereits existierenden bayerischen Transitzentren orientieren und nach Wunsch des Bundesinnenministers künftig bundesweit eingerichtet werden sollen.
Die Nachwirkungen der umfangreichen Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland 2015-2016 haben erneut zu einer intensiven Diskussion über die Vor- und Nachteile sogenannter „Spurwechsel“ geführt. Damit ist gemeint, dass Asylsuchende auch im Fall der Ablehnung ihrer Anträge ein Bleiberecht bekämen, wenn sie arbeiten oder in Ausbildung sind.
Gemeinhin gelten sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als im Asylrecht angekommmen – wer als (vermeintliche) LGBTIQ-Person verfolgt wird, kann sich auf den Flüchtlingsbegriff berufen. Wie so oft verschiebt sich der Fokus rechtlicher Auseinandersetzung damit in den Bereich von Ermittlung und Beweiswürdigung.
Der Beitrag Netzwerk Flüchtlingsforschung Newsletter Nr. 32, August 2018 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
Von Tim Röing, Esther Meininghaus und Simone Christ Spätestens seit der Vorstellung des sogenannten Masterplans Migration durch Innenminister Horst Seehofer sind die geplanten AnkER-Zentren für Schutzsuchende in aller Munde.
Die Koalition CDU, CSU und SPD hat sich am 05. Juli 2018 auf Maßnahmen zur „Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik“ geeinigt. Sie zielen unter anderem darauf ab, Asylverfahren deutlich zu beschleunigen, Verwaltungsabkommen mit EU-Mitgliedsstaaten für Zurückweisungen zu schließen und Schutzsuchende in Lagern in der Nähe von Grenzen unterzubringen.
Die Einrichtung sogenannter „Transitzentren“, die die Einheit der Union und der Regierung retten soll, basiert auf einer Fiktion. Asylsuchende, die die deutschen Außengrenzen überqueren, sollen rechtlich nicht eingereist seien, um über deren Abschiebung und die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu entscheiden.
Keine Verständigung bei den einander widersprechenden Positionen zur internen Verantwortungsübernahme; volle Konzentration auf die „Sicherung“ der Außengrenzen und auf Externalisierungsbemühungen; keine „wirkungsgleichen“ Ergebnisse im Sinne des deutschen Asylstreits. Das sind, kurz gefasst, die unter dem Stichwort „Migration“ erzielten Ergebnisse des EU Gipfels Ende vergangener Woche.
Immer wieder stellen Politikerinnen und Politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens fragwürdige Behauptungen in den Raum, die durch Medien aufgegriffen und teils zu Stammtischparolen werden. Häufig werden Stereotype über Asylsuchende gefördert, die als Fakten dargestellt werden, doch im besten Fall nicht viel mehr als Annahmen sind. Sie erfahren allerdings große Aufmerksamkeit und können weitreichende Konsequenzen haben.
Von Marcus Engler und Ulrike Krause Zum Weltflüchtlingstag, dem 20. Juni veröffentlicht das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) traditionell seinen ‚Global Trends‘ Bericht. Dieser dokumentiert den aktuellen Stand der weltweiten Fluchtbewegungen. Aus dem nun publizierten Bericht für das Jahr 2017 gehen erneut gestiegene Zahlen von ZwangsmigrantInnen weltweit hervor.