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Der Beitrag Netzwerk Flüchtlingsforschung Newsletter Nr. 24, April 2017 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
The European Union’s (EU) Refugee and Asylum Policy is under surveillance. If the coherence of European policy is judged by the success of its relocation program a failure seems inevitable. A visit at EASO’s Headquarters in Valetta, Malta, leaves more questions open than answered. Malta and EASO There is a large grey structure in the docklands of Valetta harbour on the island of Malta.
Sanctuary Cities nennen sich in den USA und Kanada Städte, die sich weigern, an der Abschiebungspolitik des Bundesstaates mitzuwirken. Sie etablierten sich in den 80er Jahren in Nordamerika und gehen auf die kirchliche Sanctuary-Bewegung und noch weiter auf antike Kulturen und die Abarahamischen Religionen zurück.
Sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Flüchtlingen – insbesondere aus Syrien – unter bestimmten Umständen humanitäre Visa zu erteilen? Der EuGH hat hierzu am Dienstag im Urteil zur Rs. X und X v Belgien knapp verkündet: Der EU-Visakodex sei nicht anwendbar, die Frage also nicht im Unionsrecht geregelt.
Das Flüchtlingsrecht unterliegt einem Paradox: Eine Person, die in ihrem Heimatstaat Verfolgung fürchtet, ist darauf angewiesen, in einen anderen Staat einreisen zu dürfen, um dort Schutz zu erhalten. Doch weder im internationalen noch im europäischen Recht existiert ein explizites Recht auf Einreise für Flüchtlinge. Asyl kann in der EU nur beantragen, wer sich auf mitgliedstaatlichem Territorium oder an der Grenze befindet (siehe Art.
Vor fast genau zwei Jahren berichtete ich an dieser Stelle über die damals als vergleichsweise „großzügig“ geltende Asylpolitik Schwedens . Das skandinavische Land war eines der Hauptzielländer für Schutzsuchende in Europa; gemessen an seiner Bevölkerungsgröße nahm es mehr Asylbewerber auf als jeder andere EU-Staat. Inzwischen hat sich die die Situation jedoch grundlegend geändert.
Der Beitrag Neue Arbeitskreise: AK Flucht und Arbeit + AK Flucht und Medien erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.
Die Entscheidung C.K. des EuGH zur Menschenrechtskonformität von Dublin-Transfers letzte Woche hat einiges Aufsehen erregt. Zu kurz kommt bei der Debatte aber eine wichtige Unterscheidung: die zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Transferhindernissen.
Zurzeit befindet sich eine Arbeitsgemeinschaft Junge Flüchtlingsforschung im Netzwerk Flüchtlingsforschung in Gründung. Diese soll Studierenden mit Interesse an der Flüchtlingsforschung ein Forum für Austausch und Zusammenarbeit geben.
Der Beitrag Netzwerk Flüchtlingsforschung Newsletter Nr. 23, Februar 2017 erschien zuerst auf Netzwerk Fluchtforschung.