Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes plädiert in zwei Verfahren dafür, dass Plattformbetreiber nicht für Urheberrechtsverstöße haften. Sollte der EuGH so entscheiden, könnte das dem vom BMJV vorgeschlagenen „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ entgegenkommen. Wenn Nutzer*innen auf Plattformen wie Youtube oder Uploaded geschützte Inhalte widerrechtlich hochladen, dann haften dafür nach derzeitigem EU-Recht nicht die Betreiber.