Justizminister Maas will mit der Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes warten, die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach einer Anzeige gegen die Kanzlei Urmann + Collegen, ein Anschlussinhaber haftet nach einem Urteil nicht grundsätzlich für Filesharing Dritter.