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Author telemedicus.info

Redtube erwirkt eine einstweilige Verfügung im Streit um Porno-Streaming-Abmahnungen, das Oberlandesgericht Nürnberg sieht Massenabmahnungen zur Impressumspflicht als unzulässig, die Tagesschau-App ist nach dem Urteil in der Berufungsinstanz erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: NSA-Überwachung, Internet-Ausschuss, Onlinehändler und Rundfunkbeitrag.