Published in iRights.info
Author David Pachali

Amtliche Werke sind gemeinfrei, in Deutschland aber nur unter sehr engen Voraussetzungen, die in Paragraf 5 im Urheberrechtsgesetz aufgezählt werden. Alle anderen von staatlichen Stellen produzierten Inhalte gelten deshalb als urheberrechtlich geschützt. Die Bundesregierung hat jetzt auf eine Anfrage (PDF) der Linken geantwortet, wieviel der Bund mit seinen Werken eigentlich verdient, wie Heise Online berichtet.