Published in iRights.info
Author Henry Steinhau

Das Youtube- und Internet-Phänomen „Technoviking“ ist ein kurioser Fall – vor wenigen Tagen war es einer für das Berliner Landgericht. In seinem Urteil wägt das Gericht pragmatisch zwischen Persönlichkeitsrechten und der Freiheit der Kunst ab. Doch es zeigt, wie limitiert die Mittel des Rechts bei Internet-Phänomenen sein können.