Published in iRights.info
Author Tobias Schwarz

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 14.3. erneut dem Filehosting-Service Rapidshare untersagt, seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung zu stellen. Im Detail urteilte das OLG, dass erst die Bereitstellung eines Download-Links die Urheberrechtsverletzung darstelle, nicht schon der Upload eines Werkes.